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Channel: Staatsversagen – Klaus Peter Krause
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Reparaturversuch am Zerstörungswerk

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Das „Konjunkturpaket“ der Bundesregierung, um ihren angerichteten Corona-Schaden zu begrenzen, teilweise wiedergutzumachen und zu retten, was noch zu retten ist – Die drei Schwerpunkte des Pakets und Hoffen, dass es wirklich hilft – Nicht die Nachfrage muss belebt werden, sondern das Angebot – Die Maßnahmen, die sinnvoll sind – Zu kurz kommen die Selbständigen – Der hineingemogelte Klimaschutz- und Energiewende-Wahn

Die Regierenden in Deutschland stehen vor einem Zerstörungswerk. Angerichtet haben sie es durch ihre drastischen Freiheitsbeschränkungen, um das Corona-Virus zu bekämpfen. Diese trafen Unternehmen und Bürger mit voller Wucht. Wichtige Teile der Wirtschaft waren lahmgelegt und kommen nur schwer wieder auf die Beine – falls sie es überhaupt schon dürfen. Der Umsatz ist eingebrochen, überaus vielen Menschen fehlen die lebensnotwendigen Einkünfte, Arbeitsplätze brechen weg.

Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Längst steht fest, dass die staatlichen Anordnungen ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind. Aber dies einzuräumen, hieße, einen Fehler zuzugeben. Davor haben die Regierenden zu Recht Angst. Folglich lockern sie die Freiheitsbeschränkungen nur schrittweise, woraus sich auch etliche Widersprüchlichkeiten ergeben.*) Zugleich beschwören sie die Virusgefahr weiterhin. Sie wollen die Fiktion, dieses Virus sei ein ganz besonders tödliches Virus, unbedingt aufrecht erhalten. Mainstream-Medien unterstützen sie dabei.

Der Versuch, zu retten, was noch zu retten ist

Doch die wirtschaftlichen Folgen für den Staat und die Menschen sind dermaßen schlimm, dass sie nun gezwungen sind, mit sehr viel Geld wieder in Gang zu bringen, was sie mit ihren Anordnungen zu Fall gebracht haben. Sie nennen es Konjunkturpaket, als ob es um übliche Konjunkturschwankungen ginge, was hier nicht zutrifft. Daher ist es in diesem Zusammenhang ein verharmlosender Begriff, der von der Ursache ablenkt. Tatsächlich ist das Paket nicht mehr als der Versuch, den angerichteten Schaden zu begrenzen, teilweise wiedergutzumachen und zu retten, was noch zu retten ist. Zutreffend müssen die 130 Milliarden Euro in Deutschland also Rettungspaket heißen. Nicht anders verhält es sich mit dem geplanten „Wiederaufbaufonds“ der EU, der mit 750 Milliarden Euro bestückt werden soll. Entsprechend nehmen zur Finanzierung von deutschem Paket und europäischem Fonds die Neuverschuldungen zu.

Die drei Schwerpunkte des Pakets und Hoffen, dass es wirklich hilft

Natürlich muss der Staat, muss die politische Führung überwinden helfen, was er, was sie verschuldet hat.**) Den ganzen Inhalt des Rettungspakets, wie ihn das Bundesfinanzministerium darstellt, finden Sie hier. Es hat diese drei Schwerpunkte: 1. Nachfrage stärken, Beschäftigung sichern und gezielt stabilisieren. 2. Investitionen von Unternehmen und Kommunen fördern. 3. In die Modernisierung des Landes investieren. Jeder Schwerpunkt enthält verschiedene Einzelmaßnahmen vorgesehen. 42 sind es, wenn man durchzählt, insgesamt. Darüber, was sie taugen, kann man sehr unterschiedlicher Meinung sein, sei es zu ihrer Zielsetzung, sei es zu ihrer Wirksamkeit. Maßnahme für Maßnahme daraufhin durchzugehen, würde hier zu weit führen. Man kann nur hoffen, dass sie die Geschädigten erreichen und wirklich helfen, ferner dass nur wenige verpuffen und dass möglichst keine schadet statt zu nützen. Aber erschreckend ist ihr meist wohl unvermeidbarer bürokratischer Aufwand.

Nicht die Nachfrage muss belebt werden, wieder in Schwung gebracht werden muss das Angebot

Steuerliche Erleichterungen sind per se immer geboten, also auch ohne Corona-Schaden. Das Gleiche gilt für Unterstützungen von Familien, um Benachteiligungen gegenüber Haushalten ohne Kinder auszugleichen. Aber grundsätzlich zu kritisieren sind aus liberal-ökonomischer Sicht Maßnahmen, die die Nachfrage stärken sollen. An Nachfrage nämlich fehlt es nicht, es fehlt am Angebot, das staatliche Anti-Virus-Anordnungen weitgehend ausgeschaltet haben. Nachfrage nach Konsumgütern ist genug vorhanden, ebenso solche nach Dienstleistungen, darunter nicht nur die nach Friseuren, Gaststättenbesuchen, Catering, ärztliche Versorgung, therapeutische Betreuung, und dergleichen, sondern auch die nach Reisen, Konzerten, Theateraufführungen, Kinobesuchen und vielen anderen kulturellen Veranstaltungen. Nicht die Nachfrage muss belebt werden, wieder in Schwung gebracht werden muss das Angebot.

Angesagt ist Angebotspolitik – Die Maßnahmen, die sinnvoll sind

Daher sind Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten (wie Mieten für Geschäfts­räu­me, Kreditzinsen, Leasing-Raten, Versicherungen, Strom, Wasser, Lehrlingskosten) und Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen sinnvoll, damit sie nicht durch maßnahmenbedingte Schließungen und Umsatzausfälle zu Konkursfällen werden. In die Kategorie Angebotspolitik fallen auch die Liquiditätshilfen für Unternehmen aller Größen, finanziert aus dem Sonderprogramm 2020 der Staatsbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Grund­sätz­lich gilt: Das Unter­neh­men darf sich Ende 2019 noch nicht in Schwie­rig­kei­ten befun­den haben. Das kann ungerecht sein, wenn sich solche Unternehmen ohne die corona-bedingten Anordnungen aus den Schwierigkeiten vielleicht herausgearbeitet hätten.

Lindner hat Recht: Eine wachstumsorientierte Steuerreform wäre besser

Zu dem, was die Bundesregierung im Rettungspaket unter Investitionsförderung für Unternehmen und Kommunen aufführt, gehören nur die vier steuerlichen Investitionsanreize, nicht dagegen die dort ebenfalls vorgesehenen Hilfen für Städte und Gemeinden. Teils sind es vorübergehende (Übernahme von verbotsbedingten Ausfällen bei der Gewerbesteuer, Mitfinanzierung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs), teils dauerhafte (höhere Beteiligung an den Kosten der Unterkunft für Bezieher von Sozialleistungen und an den Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR). Diese Hilfen fallen in die Kategorie Schadensausgleich/Wiedergutmachung; Investitionen fördern sie nicht. FDP-Vorsitzender Christian Lindner hat Recht: Eine wachstumsorientierte Steuerreform wäre besser. Sie würde die Zukunfts- und Wett­be­werbs­fä­hig­keit Deutschlands und seiner Wirtschaft stärken. Lindner trifft den Kern: „Für den Binnen­kon­sum fehlt nicht Kauf­kraft, sondern Zuver­sicht. Für priva­te Inves­ti­tio­nen und den Neuauf­bau von Rück­la­gen fehlt der finan­zi­el­le Frei­raum.“ (FAZ vom 8. Juni 2020, Seite 17). Eine Soforthilfe allerdings, wie sie jetzt notwendig ist, um Unternehmenszusammenbrüche zu verhindern, kann eine solche Steuerreform nicht sein.

Zu kurz kommen die Selbständigen

Zu kurz kommen die Selbständigen, die in diesen Wochen und Monaten – wie es in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung heißt***) – die wirt­schaft­li­che Haupt­last der Corona-Krise tragen. Patrick Bernau schreibt dort unter anderem: „Viele verlie­ren ihre Aufträ­ge, kaum eine gesell­schaft­li­che Gruppe klagt in Umfra­gen über so viele Schwie­rig­kei­ten. Und jetzt schimp­fen sie auf die Bundes­re­gie­rung: Sie wollen mehr Geld. Einer­seits ist ihr Zorn verständ­lich. Viele leiden nicht zuletzt deshalb, weil die Bundes­re­gie­rung ihnen prak­tisch ein Berufs­ver­bot erteilt hat. Doch die Selb­stän­di­gen bekom­men kein Konjunk­tur­pa­ket, kein Kurz­ar­bei­ter­geld und keine Kredi­te. Zwar hat die Bundes­re­gie­rung Hilfs­zah­lun­gen vorge­se­hen, aber die betref­fen nur die laufen­den Betriebs­kos­ten und nicht das Einkom­men. Vielen bleibt nur Hart­z IV, wenn auch in gering­fü­gig verbes­ser­ter Form. Und selbst das bekom­men nicht alle: Wer zur Alters­vor­sor­ge mehr als 60 000 Euro in Aktien gesteckt hat, der kann damit zwar noch keine ausrei­chen­de Rente finan­zie­ren, muss aber trotz­dem von diesem Vermö­gen leben, bevor der Staat zahlt. Kein Wunder, dass viele Selb­stän­di­ge sich von der Bundes­re­gie­rung verges­sen fühlen.“ Der maximale Zuschussbetrag liegt für Soloselbständige und Kleinstunternehmen von bis zu fünf bzw. zehn Beschäftigten bei 9 000 bzw. 15 000 Euro.****) Ergänzend und erhellend hierzu „Die Krise der Selbständigen“ von Julia Löhr und Britta Beeger (FAZ vom 12. Juni 2020, Seite 17 und online hier).

Der hineingemogelte Klimaschutz- und Energiewende-Wahn

Mit dem eigentlichen Sinn des Rettungspakets nichts zu tun hat dessen dritter Schwerpunkt: „Investitionen in die Modernisierung des Landes“. Hier geht es überhaupt nicht darum, den angerichteten Schaden der Corona-Anordnungen zu begrenzen, ihn zumindest teilweise wiedergutzumachen und zu retten, was noch zu retten ist. Hier hat die Bundesregierung die Ideologie des Klimaschutz- und Energiewendewahns hineingemogelt. Hier will sie die „Innovationsprämie“ für den Kauf eines Elektroautos auf 6000 Euro verdoppeln, die Ladesäulen-Infrastruktur, das Forschen und Entwickeln der Elektromobilität sowie die Batteriezellenfertigung subventionieren, die Kfz-Steuer stärker an den CO2-Emissionen ausrichten, finanziell den Flottenaustausch für Autos Sozialer Dienste im Stadtverkehr sowie für elektrische Nutzfahrzeuge von Handwerkern und kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen, die Subventionen für Elektrobusse und ihre Ladeinfrastruktur aufstocken und den Austausch schwerer Nutzfahrzeuge gegen neue Euro-VI-Fahrzeuge bezuschussen.

Weitere Maßnahmen für die Energiewende

Ferner soll der Bund „mit einem ambitionierten Investitionspaket“ in die Subventionierung der Wasserstoff-Technik einsteigen. Damit will die Regierung auch den Grundstein für neue Exporttechniken legen sowie den Weg zu „Treibhausgasneutralität“ des Schwerlastverkehrs in der Industrie ebnen. Weil die Stromkosten der Energiewende, wie von Gegnern dieser Politik vorausgesagt, aus dem Ruder laufen, will sie mit einem Zuschuss die EEG-Umlage senken. Auch will sie die Deckelung für den Ausbau der Photovoltaik abschaffen und das Ausbauziel für Windkraftanlagen auf See erweitern. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll für 2020 und 2021 um 1 Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro ebenfalls erweitert werden.

Was sinnvoll ist

Sinnvoll dagegen ist nur, die Deutsche Bahn mit zusätzliche Eigenkapital von 5 Milliarden Euro auszustatten, damit diese „auch“ wegen der corona-bedingten Einnahmeausfälle in die Modernisierung, den Ausbau und die Elektrifizierung des Schienennetzes sowie in das Bahnsystem investieren kann. Ansonsten ist dieser Teil des Rettungspakets eine Fehlleistung ersten Ranges, weil Klimaschutz und Energiewende – wie von unabhängigen Fachleuten und auch von mir in aller Breite begründet – ein technischer und bei weitem zu teurer Irrweg ist. Die Steuergelder für diesen Teil des Pakets wären besser aufgehoben für mehr direkte Soforthilfe an mittelständische Unternehmen und Selbständige, damit sie weiterarbeiten können, statt durch die staatlichen Beschränkungen von der Bühne zu verschwinden.

Was man als „Konjunkturpaket“ durchgehen lassen kann

Was sonst noch geplant ist (Künstliche Intelligenz, Bau von Quantencomputern, flächendeckendes 5G-Netz, Digitalisierung der Verwaltung, Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst, Zukunftsprogramm Krankenhäuser, Corona-Impfstoffentwicklung, Ausbau von Kindergärten, Kitas und Krippen) kann man als „Konjunkturpaket“ durchgehen lassen. Das schlechte Gewissen, das die Paketpacker ob ihrer massiven und unnötigen Freiheitsbeschränkungen haben müssen, bietet ihnen gute Gelegenheit, es hier mit unterzubringen.

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*) Drei Beispiele: Erstens, Fußballspiele im Stadion sind verboten, Demonstrationen gegen vermeintlichen Rassismus werden geduldet und mit Wohlwollen bedacht, als ob die Infektionsgefahr beim Fußball höher und bei den Demos geringer sei. Zweitens, die Wochenmärkte in Hamburg sind längst wieder offen, aber der berühmte Fischmarkt dort, dreihundert Jahre alt, muss weiterhin geschlossen bleiben, als ob man sich dort leichter infizieren würde als auf den anderen Freiluftmärkten. Drittens, die Bundesländer lockern die Beschränkungen sehr unterschiedlich: Was die einen wieder erlauben, ist in den anderen noch verboten, als ob die Infektionsgefahr die Verbote weiterhin geböte.

**) Weit geringeren Schaden hätte sie angerichtet, wenn sie ihre Maßnahmen nach den Risi­ken der verschie­de­nen Alters­grup­pen der Bevöl­ke­rung ausgerichtet hätte. Eine neue Studie geht der Frage nach, ob die Poli­tik opti­mal auf die Heraus­for­de­rung durch das Virus reagiert hat, indem sie in den meis­ten Ländern Massen­qua­ran­tä­ne (Lock­downs) für fast die gesam­te Bevöl­ke­rung ange­ord­net hat. Die Ökono­men Daron Acemo­g­lu und drei weite­re Profes­so­ren vom Massa­chu­setts Insti­tu­te of Tech­no­lo­gy (MIT) äußern darin tiefe Zwei­fel. Dabei beto­nen sie, dass sie nicht wählen wollen zwischen „weni­ger Toten“ oder „weni­ger Kosten“, sondern das Ziel solle sein „weni­ger Tote und weni­ger wirt­schaft­li­che Kosten“. Ebendies würde mit einer diffe­ren­zier­ten Lock­down-Heran­ge­hens­wei­se erreicht: Würden die Alten stär­ker und besser geschützt, könnten die Jungen schnel­ler wieder zur Arbeit gehen, und die Rezes­si­on falle viel gerin­ger aus. (Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 14. Juni 2020, Seite 18: „Eine Alternative zum totalen Lockdown – Die Rezession wird tiefer als nötig, weil die Quarantäne zu strikt war“).

Eine Leserin drückte das Gleiche in der FAZ etwas anders aus und schrieb, der drastische Lockdown sei völlig übertrieben. Er helfe viel­leicht eini­gen, die sich oft aber auch selbst schüt­zen könn­ten, er scha­de aber zugleich sehr vielen ganz massiv und oft auf tödli­che Weise. „Deshalb bin ich über­zeugt, dass die Regie­rung die Beschrän­kun­gen nicht primär erlas­sen hat, um die Bevöl­ke­rung zu schüt­zen, sondern vor allem, um Kritik von sich fern­zu­hal­ten, was nicht redlich ist. Es ist ein Fehler, wenn die Regie­rung über die Einschrän­kun­gen nur unter Einbe­zie­hung von Viro­lo­gen entschei­det, die der Bevöl­ke­rung Furcht einflö­ßen, und dabei andere medi­zi­ni­sche und gesell­schaft­li­che Aspek­te ausblen­det.“ (Heike Putzier, Berlin, in der FAZ vom 10.Juni 2020, Seite 18).

***) FAS vom 14. Juni 2020, Seite 18.

****) Bernau beschreibt auch, wie der Staat Selbständige mit Bürokratie traktiert. Auch bei der Alters­vor­sor­ge lasse der Staat die Selb­stän­di­gen nicht in Ruhe: „Die Bundes­re­gie­rung tüftelt schon an dem Gesetz­ent­wurf, der sie zu einer Renten­ver­si­che­rung nach Gusto des Staa­tes zwin­gen soll. Selb­stän­di­ge zu bevor­mun­den ist in Mode gekom­men.“ Dafür gebe es durch­aus Gründe: „Zu oft wurden Arbeit­neh­mer zu Schein­selb­stän­di­gen, zu oft konn­ten oder woll­ten sie nicht fürs Alter vorsor­gen, zu oft hatten sie in der Rente zu wenig Geld und muss­ten vom Sozi­al­staat finan­ziert werden. Doch der Staat über­treibt. Wer die Selb­stän­di­gen so entmün­digt, der muss sich nicht darüber wundern, wenn die Entmün­dig­ten in der nächs­ten Krise entspre­chend Hilfe erwar­ten.“ Deutschland brauche nicht nur die altein­ge­ses­se­nen Mittel­ständ­ler mit 5000 Mitar­bei­tern und die hippen Start-ups mit Millio­nen Euro Risi­ko­ka­pi­tal, sondern auch die Ein-Frau-Betrie­be ohne Ange­stell­ten­men­ta­li­tät, die flexi­bel einsprän­gen, wo Not herrsche. Die sehr genau wüssten, dass sie auf dem neues­ten Stand blei­ben müssten, um ihr Einkom­men zu sichern. Und von denen manche über die Jahre dann doch Dutzen­de Arbeits­plät­ze für andere schaf­ften. „Deutsch­land muss einen Weg finden, die Selb­stän­di­gen tatsäch­lich wieder selb­stän­dig zu machen. Es wird Zeit, darüber zu disku­tie­ren.“


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